Startgeld und Reglement

Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2023

 

Datum und Ort des Anlasses
Sonntag, 16. April 2023
NEU!  Village, Start und Ziel: Centro Manifestazioni Mercato Coperto (Mendrisio)

 

Anmeldungen
Online auf www.walkingmendrisio.ch,  über Biglietteria.ch oder vor Ort am Sonntag (beim Centro Manifestazioni Mercato Coperto, Mendrisio).

 

Verhinderte Teilnahme
Keine Rückerstattung des Startgeldes.

 

Anmeldeschluss

  • 2. April 2023:  online (ohne Zuschlag)
  • 3. – 12. April 2023:  online (+ 5 CHF.-)
  • 16. April 2023:  vor Ort (+ CHF 7.-)

 

Startgeld (Online-Anmeldungen)

 

Im Startgeld inbegriffen

 

Startnummern

Alle Startnummer sind vor Ort abzuholen.
Tageskarte Arcobaleno: Jeder Teilnehmer erhält per E-Mail einen QR-Code, den er dem Ticketkontrolleur als Fahrkarte für den Tag der Veranstaltung vorzeigen muss.

 

Strecken Walking und Nordic Walking

 

Kategorien

  • Walking
  • Nordic Walking
  • Walk&Dog

 

Startzeiten

 

Laufzeiten
Am Ende des Events sind alle Laufzeiten auf www.walkingmendrisio.ch ersichtlich.

 

Garderoben
Sie befinden sich beim Centro Sportivo Adorna von Mendrisio.

 

Verpflegung
Es sind Verpflegungsposten entlang der Strecken und am Ziel vorgesehen.

 

Zeitmessung
Mittels eines in die Startnummer integrierten Chip MySDAM.

 

Sanitätsdienst
Auf den Strecken und am Start / Ziel

 

Versicherung
Die Versicherung geht zulasten der Teilnehmer. Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab.

 

Verwendung der persönlichen Daten
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sofern Sie sich nicht schriftlich dagegen aussprechen, die im Verlauf der Veranstaltung gemachten Fotos im Internet zu veröffentlichen und die bei der Anmeldung gelieferten persönlichen Daten für Marketingzwecke (eigene und der Partner des Events) zu verwenden.

 

Verordnung
Es ist verboten, entlang der Walking- und Nordic Walking-Strecken zu rennen. Die Veranstaltung ist kein Leistungswettbewerb. Das eigene Wohlbefinden und das der anderen Teilnehmer steht an erster Stelle. Der Organisator behält sich das Recht vor, Zuwiderhandelnde von der Finisherliste zu streichen. 

 

Absperrung für den Verkehr
Die Walking- und Nordic Walking-Strecken sind nur teilweise für den Verkehr gesperrt. Die Organisatoren und die Polizei bitten die Teilnehmenden, sich auf den Gehsteigen oder, wenn nicht vorhanden, auf der rechten Strassenseite fortzubewegen. Die Teilnehmenden sind in jedem Fall aufgefordert, den Art. 49 des Strassenverkehrsgesetzes für Fussgänger zu befolgen. Die Organisatoren lehnen jede Verantwortung bei dessen Uebertretung ab.